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27.05. Antrag auf sportliche Liga-Entscheidung abgelehnt

Der Westdeutsche Fußballverband hat den Antrag von Rot-Weiss Essen, den Teilnehmer der Aufstiegsrelegation sportlich zu ermitteln, abgelehnt. Das teilte der Verband Rot-Weiss Essen heute mit. 

„Die Ablehnung unseres Antrages war nach den Entwicklungen und Signalen der letzten Tage aus anderen Regionalligen durchaus erwartbar. Inhaltlich werden wir uns zu dieser Ablehnung aktuell nicht äußern, sondern uns in den nächsten Tagen zunächst gemeinsam mit unseren Anwälten mit der Ablehnung und der Begründung ausführlich befassen“, sagt RWE-Chef Marcus Uhlig.

Insgesamt stimmten 16 von 18 Vereinen der Regionalliga West für einen Saisonabbruch. Noch nicht final entschieden wurde über die Wertung und die damit verbundene Berechtigung zur Teilnahme an der Aufstiegsrelegation. Ebenso wie Ligakonkurrent Rot-Weiß Oberhausen hatte RWE beantragt, diese Entscheidung sportlich in Form einer Endrunde zu treffen. Diesen Antrag lehnte der WDFV nun ab.

Die Urteilsbegründung des WDFV im Wortlaut:
„Der WDFV-Fußballausschuss hat sich seit dem Ausbruch der Covid-19 Pandemie und der damit seit dem 13.03.2020 einhergehenden Unterbrechung des Spielbetriebs mit den Vereinen der Regionalliga West in mehreren Videokonferenzen über das weitere Vorgehen beraten.

In einer Videokonferenz am 2204.2020 haben sich die Vereine mit einer Mehrheit von 16 Vereinen für einen Saisonabbruch ausgesprochen. Diesem deutlichen Mehrheitsvotum der Vereine kann nur entsprochen werden, wenn keine Spiele (einschließlich „Geisterspiele“) faktisch mehr ausgetragen werden.

Das Ausspielen eines Teilnehmers für die Aufstiegsspiele zur 3. Liga würde diesem Votum zu wider laufen, zumal dies eine einseitige Entscheidung zu Lasten des SC Verl wäre, der seine Ablehnung zu diesen Vorschlägen geäußert hat.

Zudem würde das Ausspielen eines Teilnehmers für die Aufstiegsspiele zur 3. Liga in einzelnen Entscheidungsspielen zu deutlich vom vor der Saison festgelegten Modus der Ermittlung des Aufstiegsteilnehmers abweichen. Es wäre nicht sachgerecht die Aufstiegsentscheidung letztlich nur an das Abschneiden in ein oder zwei Entscheidungsspielen zu knüpfen, dabei aber die im bisher absolvierten Teil der Saison abgelieferte Leistung außer Acht zu lassen.

Zudem ist noch vollkommen ungewiss, an welchen Voraussetzungen die Wiederaufnahme von Wettbewerbsspielen bei Kontaktsportarten im Amateurbereich aus Gründen des Gesundheitsschutzes geknüpft wird und ab welchem Zeitpunkt dies überhaupt wieder möglich sein wird.

Zwar wurden am 06.05.2020 seitens der Landesregierung NRW Lockerungen ab dem 30.05.2020 für den Wettkampfspielbetrieb im Amateurbereich in Aussicht gestellt. Im späteren Verlauf wurde dies noch dahingehend ergänzt, dass dieser Zeitpunkt nicht als feststehendes Datum anzusehen sei. Nunmehr verständigten sich allerdings die Staatskanzleien der Bundesländer und das Bundeskanzleramt am 26.05.2020 darauf, dass die geltenden Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie bis zum 29.06.2020 verlängert werden sollten, mithin wettkampfbedingter Kontaktsport weiterhin nicht möglich ist.

Auch ist in der ab dem 21. Mai 2020 gültigen Fassung der Verordnung zum Schutz von Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CornaSchVO) verboten und nur für Profiligen unter Beachtung der in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen erlaubt ist. Aus genannten Gründen war der Antrag abzulehnen.“